ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER ANMIETUNG VON nextbikes

Dem gegenständlichen Vertrag zwischen der Pro Umwelt GmbH (im Folgenden nextbike genannt) und dem Kunden / der Kundin (im Folgenden Kunde genannt) liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) zugrunde. Abweichende Vertragsbestimmungen des Kunden, wie insbesondere dessen AGB entfalten keine Rechtswirksamkeit. Die AGB gelten in der jeweils auf der Homepage www.nextbike.at verlautbarten Fassung. Durch die Stellung des Registrierungsantrages akzeptiert der Kunde die AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Die AGB regeln in den Paragrafen §1- §5 die Nutzungsbedingungen der nextbikes, in den Paragraphen §6- §11 den Ausleihvorgang sowie das zu leistende Entgelt und die Haftung und in den Paragraphen §12 - §16 den Vertragsabschluss, die Vertragsdauer, sowie grundlegende Regelungen des Vertragsverhältnisses.

 

I. NUTZUNG DER NEXTBIKES:

§ 1 Mehrfachnutzung

1.1  Der Kunde darf mit seinen Nutzerdaten maximal vier nextbikes gleichzeitig ausleihen. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die nextbikes nur Lenkern übergeben werden, die die Nutzungsvoraussetzungen erfüllen.

1.2  Im Einzelfall und abhängig von der Verfügbarkeit kann eine abweichende schriftliche Vereinbarung mit nextbike getroffen werden.

1.3  Der Kunde ist verpflichtet, anderen Lenkern die AGB zu überbinden. Der Kunde verpflichtet sich, nextbike für den Fall der Nichtüberbindung der AGB für alle daraus resultierenden Nachteile schad- und klaglos zu halten.

§ 2  Nutzungsvorschriften

2.1  Die nextbikes dürfen nicht benutzt werden             

a) von Personen, die jünger als 14 Jahre sind (außer in Begleitung Erwachsener)
b)
für die Beförderung von Mitfahrern, insbesondere von Kleinkindern,              
c) für Fahrten außerhalb Österreichs, sofern hierfür nicht die schriftliche Zustimmung    von nextbike vorliegt,             
d) für den Transport leicht entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe,
e) für die Teilnahme an Fahrradrennen oder Fahrradtest-Veranstaltungen,         
f)  zur Weitervermietung,          
g) bei solchen Witterungsverhältnissen, die einen ordnungsgemäßen Betrieb (insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen der StVO) nicht gesichert zulassen
h) von Fahrern die unter Einfluss von Alkohol und/ oder Drogen stehen;

2.2  Der Kunde ist verpflichtet, das nextbike entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, etc.) insbesondere unter Beachtung der Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu verwenden.

2.3  Mit dem nextbike darf zu keiner Zeit freihändig gefahren werden.

2.4  Es ist nicht erlaubt, den Transportkorb des nextbikes in unsachgemäßer Art und Weise zu nutzen, insbesondere darf die maximal zulässige Last von 5 Kilogramm nicht überschritten werden. Zudem hat der Kunde beim Transport von Gegenständen für deren ordnungsgemäße Befestigung zu sorgen.

2.5  Jede Veränderung am nextbike ist dem Kunden untersagt. Sollte der Kunde dennoch Veränderungen welcher Art auch immer vornehmen, hat er für sämtliche Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des nextbikes aufzukommen.

2.6.  Der Kunde / die Kundin nimmt zur Kenntnis, dass der gesicherte Zutritt (insbesondere Räumung von Schnee und Eis) zur Verleihstation während der kalten Jahreszeit, speziell in der Zeit vom 1.11. bis 31.3., während der Abend- und Nachtstunden (insbesondere zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens) nicht gesichert werden kann.

§ 3  Verhalten bei einem Unfall

3.1  Steht das Verhalten des Kunden / der Kundin mit einem Verkehrsunfall in einem Zusammenhang, ist der Kunde / die Kundin nicht nur verpflichtet, sich der StVO gemäß zu verhalten (insbesondere anzuhalten, Sicherungsmaßnahmen zu treffen und Hilfe zu leisten), sondern hat zusätzlich auch unverzüglich nextbike (telefonisch) zu verständigen.

3.2  Missachtet der Kunde diese Mitteilungspflicht, so haftet er für die nextbike aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden.

§ 4  Zustand der nextbikes und Pflicht zur Mängelmeldung

4.1  nextbike bemüht sich, sämtliche nextbikes in betriebsbereitem, verkehrstüchtigem Zustand zum Betrieb auf eigene Gefahr zu übergeben. Die nextbikes werden regelmäßig gewartet und hierbei in einen betriebsbereiten und verkehrssicheren Zustand gebracht.

4.2  Da eine Überprüfung der einzelnen Fahrräder durch nextbike nach jeder einzelnen Nutzung nicht möglich ist, verpflichtet sich der Kunde / die Kundin, das von ihm übernommene nextbike vor jedem Fahrtantritt speziell daraufhin zu prüfen, ob das übernommene Fahrrad den Bestimmungen der StVO (insbesondere § 66 StVO) sowie den Bestimmungen der Fahrradverordnung entspricht. Insbesondere ist das Festsitzen aller sicherheitsrelevanten Schrauben, der ordnungsgemäße Zustand des Rahmens, der Reifen­luftdruck und die Funktionstauglichkeit des Bremssystems zu überprüfen. Ist damit zu rechnen, dass die Fahrt auch während der Dämmerung oder bei Nacht stattfindet, muss der Kunde vor Antritt der Fahrt einen Lichttest durchführen.

4.3  Vor der Nutzung muss sich der Kunde mit der Funktionsweise des nextbikes vertraut machen.

4.4  Der Kunde ist verpflichtet nextbike bereits bei Übergabe über alle vorhandenen, erkennbaren Mängel (wie insbesondere Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte) des nextbikes sofort zu informieren. Bei Vorliegen oder Auftreten von technischen Mängeln, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten, hat der Kunde die Nutzung des nextbikes zu unterlassen bzw. sofort zu beenden.  Auch während der Nutzung auftretende Beschädigungen bzw. Mängel des nextbikes müssen nextbike unverzüglich gemeldet werden. 

§ 5  Abstellen und Parken des nextbikes 

5.1  Während der Nutzung muss das nextbike auffällig, unter Verwendung des Ständers und unter Beachtung der Verkehrssicherheit und der Straßenverkehrsordnung abgestellt werden. 

5.2  Das nextbike darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden: 

a) in Gebäuden, Hinterhöfen oder in Fahrzeugen,  
b) an Verkehrsampeln,             
c) an Parkscheinautomaten oder Parkuhren            
d) an Straßenschildern             
e) auf Gehwegen, wenn dadurch eine Durchgangsbreite von 1,50 Metern unterschritten  wird,
f) vor, an und auf Rettungswegen und Feuerwehranfahrtszonen,       
g) wenn dadurch die stationäre Werbung eines Dritten verdeckt wird;

5.3  Das nextbike muss immer abgeschlossen werden, auch wenn der Kunde es nur vorübergehend parkt. 

5.4  Bei Zuwiderhandlung werden Service-Gebühren erhoben, die der aktuellen Preisliste (im Internet unter www.nextbike.at) zu entnehmen sind. Zusätzlich stellt nextbike dem Kunden  gegebenenfalls anfallende behördliche Gebühren in Rechnung.

 

II. Ausleihevorgang, Entgelt und Haftung

§ 6 Ausleihen eines nextbikes:

6.1  Der Kunde kann das nextbike durch Eingabe des telefonisch oder per Internet erhaltenen Nutzungscodes ausleihen. Die kostenpflichtige Anmietung eines nextbikes beginnt mit der Mitteilung des Öffnungs-Codes durch nextbike an den Kunden.

6.2  Um bisherige Nutzer an einer erneuten, unerlaubten Nutzung der nextbikes zu hindern, ändert nextbike in regelmäßigen Intervallen die zur Nutzung des nextbikes erforderlichen Codes. Zudem steht es den Kunden bei Anmietung eines nextbikes frei, einen Codewechsel zur Absicherung gegen Fremdnutzung bzw. Diebstahl durch frühere Nutzer durchzuführen. Um Schäden und einer Haftung des Kunden vorzubeugen wird der Codewechsel jedoch vor jeder Anmietung von nextbikes empfohlen.

6.3  Durchführung des Codewechsels: Um den Codewechsel durchzuführen, ist das Schloss mit dem erhaltenen ersten Code zu öffnen, dann ist der sich im Schloss befindliche Schalter einzurasten und der zweite Code einzustellen. Wird ein anderer, als der telefonisch bekannt gegebene zweite Code eingestellt (falscher Codewechsel), verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung von Service-Gebühren, die der aktuellen Preisliste (www.nextbike.at) zu entnehmen sind.

§ 7  Rückgabe eines nextbikes:

7.1  Abstellen des nextbikes: Zur Rückgabe muss das nextbike unter Beachtung der Regeln der Strassenverkehrsordnung auffällig, an einem der im Internet unter www.nextbike.at veröffentlichten Standorte verschlossen werden.

7.2  Die Rückgabe muss grundsätzlich in jener Region erfolgen, in welcher das nextbike angemietet wurde. Die Rückgabe in einer anderen Region ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich am nextbike bzw. auf der Homepage www.nextbike.at vermerkt ist.

7.3  Rückgabebenachrichtigung: Zeitgleich mit dem Abstellen des nextbikes verpflichtet sich der Kunde nextbike telefonisch unter Angabe des Standortes (Straßenname, Hausnummer bzw. Stationsnummer) von der Beendigung des Ausleihvorgangs zu verständigen. Hierbei müssen die im Internet unter www.nextbike.at veröffentlichten Formvorschriften beachtet werden. Mit Eingang der Rückgabebenachrichtigung bei nextbike endet die Nutzungsberechtigung des Kunden.

7.4  Aus organisatorischen Gründen ist nextbike binnen 48 Stunden nach Rückgabe des nextbikes berechtigt, den Kunden hinsichtlich des exakten Rückgabeortes zu kontaktieren. Der Kunde verpflichtet sich derartige Informationen zu merken und diesbezügliche Anfragen binnen 48 Stunden nach Rückgabe zu beantworten.

7.5  Sobald der Kunde nextbike über die Rückgabe des nextbikes informiert hat, darf er das nextbike mit dem zuvor mitgeteilten Ausleihcode nicht mehr benutzen. Eine erneute Benutzung des nextbikes ist ausschließlich durch erneute Code-Anforderung (also erneute Anmietung) zulässig.

7.6  Der Kunde haftet für alle Kosten und Schäden, die nextbike aus einer Zuwiderhandlung gegen die in den vorgenannten Ziffern angeführten Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten entstehen. Stellt der Kunde das nextbike nicht an einem der unter §5 und §7 definierten Orte ab oder macht er falsche Angaben zum Standort, wird außerdem ein Serviceentgelt entsprechend der aktuellen Preisliste (veröffentlicht im Internet unter www.nextbike.at) durch nextbike eingehoben. 

§8  Berechnung und Preise

Der Kunde verpflichtet sich zur Entrichtung folgender Entgelte:         

a. einmalige Freischaltungsgebühr (derzeit € 1,--)  
b. einmalige Anmeldegebühr (derzeit € 0,--)            
c. Jahresgebühren (derzeit € 0,--)           
d. Nutzungsentgelt in Form von Stundentarifen (derzeit € 1,-- pro Stunde, von der 5. Stunde eines Tages an wird für diesen Tag (24 Stunden) ein pauschales Entgelt von € 5,-- berechnet); ab einer Ausleihdauer von 14 Tagen wird ein Pauschalbetrag von 70 Euro in Rechnung gestellt.

Diese Beträge gelten bis auf weiteres. nextbike kann diese Beträge jederzeit ändern. Eine Änderung muss von nextbike in schriftlicher Form (auf der Homepage www.nextbike.at ) bekannt gegeben werden. Kunden haben in diesem Fall die Möglichkeit das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Die Einführung bzw. die Erhöhung von Anmelde- oder Jahresgebühren wird rechtzeitig bekannt gegeben, Kunden haben in diesem Fall die Möglichkeit das Vertragsverhältnis ohne Bezahlung dieser Gebühren zu beenden.

Die Berechnung der Leistungen von nextbike erfolgt gemäß den jeweils zu Beginn der einzelnen Ausleihvorgängen gültigen Preisen. Sämtliche Preise sind aus der jeweils aktuellen Preis- und Terminliste entnehmbar und können auch über das Internet unter www.nextbike.at abgefragt oder in der Infobroschüre des nextbikes eingesehen werden.

Mit Eingang der Rückgabebenachrichtigung (§7) bei nextbike endet die Fahrtkostenberechnung. Dem Kunden werden bei Beendigung des Nutzungsvorgangs im Internet die Kosten des Zeittarifs der beendeten Nutzung mitgeteilt. In dieser Mitteilung sind nicht enthalten: allfällige durch nicht vertragsgerechte Nutzung anfallende Gebühren sowie etwaige Servicegebühren.

Der Kunde kann im Internet unter www.nextbike.at einen Überblick über seine durchgeführten Anmietungen  einsehen. Die Zusendung einer Einzelfahrtenaufstellung oder einer Rechnung per Post oder per E-Mail ist auf Anforderung gegen eine Kostenpauschale entsprechend der aktuellen Preis- und Terminliste möglich.  

§ 9  Zahlung und Zahlungsverzug

9.1  Die Bezahlung ist mittels Kreditkarte oder durch Überweisung in Verbindung mit der Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren (Lastschriftverfahren) möglich.

9.2  Die Abbuchung erfolgt standardmäßig automatisch.

9.3  Einwendungen gegen von nextbike abgerechnete Beträge sind innerhalb eines Monats nach Einlösung der Lastschrift/des Einzugs schriftlich geltend zu machen. Rückzahlungsansprüche des Kunden werden seinem Kundenkonto gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet, sofern der Kunde nicht eine andere Weisung erteilt.

9.4  Der Kunde verpflichtet sich für ausreichende Deckung seines Kontos während der Vertragsdauer zu sorgen. Sollte eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden, stellt nextbike den hierdurch entstehenden Mehraufwand gemäß der aktuellen Preis- und Terminliste (ver­öffentlicht im Internet unter www.nextbike.at) in Rechnung, es sei denn der Kunde kann einen geringeren Schaden nachweisen. Im Einzelfall und sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweisen kann, können auch Forderungen bis zur Höhe des tat­sächlich entstandenen Aufwandes geltend gemacht werden.

9.5  Die einmalige Anmeldegebühr ist sofort, die Stundentarife bzw. das Pauschalentgelt ist bei Rückgabe fällig. Im Verzugsfall gelten Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz als vereinbart, zudem verpflichtet sich der Kunde zur zweckmäßigen Betreibung erforderliche Mahn- und Inkassospesen in Höhe von € 2,50 pro Mahnung sowie von € 38 bei Einschaltung eines Inkassobüros zu ersetzen. Dies vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens.

9.6  Ist der Kunde mit Zahlungen im Verzug, ist nextbike berechtigt, alle weiteren Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig zu stellen, sowie die vertraglichen Leistungen einzustellen, bis der Kunde allen insgesamt fälligen Verpflichtungen nachgekommen ist.

9.7  Gegen Forderungen von nextbike kann der Kunde nur mit Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang stehen und die gerichtlich festgestellt bzw. vom Unternehmer anerkannt wurden aufrechnen.

§10  Haftung des Kunden:

 10.1  Der Kunde haftet alleine für sämtliche von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden am nextbike sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Diebstähle des nextbikes.

10.2   Der Kunde haftet weiters für während der Anmietung leicht fahrlässig verursachte Schäden aus Diebstahl oder Beschädigung des nextbikes bis zu einem Höchstbetrag entsprechend der aktuellen Preisliste (veröffentlicht im Internet unter www.nextbike.at).

10.3   Der Kunde haftet weiters alleine für sämtliche Schäden Dritter, die er während der Benutzung vorsätzlich oder fahrlässig verursacht und verpflichtet sich, den Betreiber diesbezüglich vollständig schad- und klaglos zu halten.

10.4   Den Diebstahl eines nextbikes während der Nutzungsfrist hat der Kunde unverzüglich nextbike und einer zuständigen Polizeidienststelle unter Bekanntgabe des nextbike-Kennzeichens zu melden. Im Anschluss an die polizeiliche Meldung ist eine Kopie der Anzeige an nextbike zu übermitteln. Unterlässt der Kunde diese Mitteilungen oder die Übermittlung der Kopie der Anzeige, so haftet er für alle Schäden, die durch die unverzügliche Meldung bzw. Übermittlung vermieden worden wären.

10.5   Der Kunde haftet ab Mitteilung des Öffnungs-Codes für Schäden auch nach der Mietzeit solange, bis nextbike das zurückgegebene nextbike kontrolliert hat  (maximal jedoch 24 Stunden) oder das nextbike zwischenzeitlich an einen anderen Kunden vermietet wurde. Der Kunde wird von nextbike bei Feststellung eines Schadens umgehend informiert.

§ 11 Haftung von nextbike:

11.1   Die Nutzung der nextbikes erfolgt auf eigenes Risiko des Benutzers. Da eine Inspektion durch nextbike nicht nach jeder Benutzung möglich ist, haftet nextbike lediglich dafür, dass die nextbikes regelmäßig gewartet und hierbei in einen funktionstüchtigen und verkehrssicheren Zustand gebracht werden. Diese Haftung von nextbike  gegenüber dem Kunden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

11.2   Vom Kunden verursachte Schäden trägt der Kunde selbst, nextbike haftet nicht für Schäden an mittransportierten Gegenständen. Haftpflichtschäden hat der Kunde eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers von nextbike gegenüber dem Kunden bleiben davon unberührt.

11.3   Die Haftung von nextbike entfällt gänzlich bei unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des nextbikes gemäß §2.

 

III. Vertragsabschluss, Vertragsbeendigung und allgemeine Bestimmungen:

§ 12  Anmeldung und Annahme

Ein Registrierungsantrag darf ausschließlich von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gestellt werden. Der Registrierungsantrag kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder per Internet unter Angabe der für den Vertragsabschluss relevanten persönlichen Daten, gestellt werden. Hierbei erhält der Antragsteller ein persönliches Passwort. Diese Daten werden im Folgenden als NUTZERDATEN bezeichnet. Durch Abgabe des Registrierungsantrages erklärt der Kunde, dass er die AGB in der jeweils gültigen Form vollinhaltlich akzeptiert.

Sollen Zahlungen mittels Bankomatkarte erfolgen, muss bei Stellung des Registrierungsantrages zur Verifizierung der für die Abrechnung erforderlichen Daten ein Freischaltungsbetrag in Höhe von € 1,-- an nextbike überwiesen werden. Sollen Zahlungen mittels Kreditkarte erfolgen, erklärt sich der Antragsteller zur Verifizierung der für die Abrechnung erforderlichen Daten mit der Abbuchung eines Freischaltungsbetrages in Höhe von € 1,-- einverstanden. Bei Annahme des Registrierungsantrages durch nextbike wird der Freischaltungsbetrag dem Kundenkonto gutgeschrieben.

12.2   Im Rahmen der Antragsprüfung ist nextbike auch zur Prüfung der Bonität berechtigt. Nach Prüfung des Antrags entscheidet nextbike über dessen Annahme. Die Annahme erfolgt durch Freischaltung. Dem Kunden wird die Freischaltung mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder SMS mitgeteilt.

§ 13  Nutzerdaten 

13.1   Der Kunde kann seine NUTZERDATEN jederzeit und beliebig oft ändern.

13.2 Der Kunde verpflichtet sich seine persönlichen NUTZERDATEN, insbesondere sein persönliches Passwort, vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen.

13.3  In eigener Verantwortung kann der Kunde Dritten, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben, die Verwendung seiner NUTZERDATEN gestatten. Der Kunde ist hierbei verpflichtet, die gegenständlichen AGB an den Dritten zu überbinden. Jedenfalls haftet der Kunde in diesem Fall solidarisch mit dem legitimierten Dritten.

13.4   Sollten dem Kunden Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass seine NUTZERDATEN missbräuchlich verwendet werden, ist er verpflichtet, dies nextbike unverzüglich mitzuteilen und das Passwort unverzüglich zu ändern.nextbike weist ausdrücklich darauf hin, dass Mitarbeiter von nextbike nur dann zur Abfrage des Passworts berechtigt sind, wenn der Kunde mit ihnen in Kontakt tritt. 

13.5   Unterlässt der Kunde diese Mitteilung haftet er für alle Schäden, die durch die unverzügliche Meldung vermieden worden wären. Bei unverzüglicher Meldung haftet der Kunde für von ihm fahrlässig verursachte, bis zur Mitteilung eingetretene Schäden bis zu einem Höchstbetrag gemäß der aktuellen Preis- und Terminliste. Die betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung der missbräuchlichen Nutzung der NUTZERDATEN.

13.6   Der Kunde ist verpflichtet, nextbike unverzüglich über Änderungen seiner persönlichen Daten sowie der für die Abrechnung relevanten Daten (Kontonummer, Bankverbindung) zu informieren.

§14 Vertragsdauer und Vertragsbeendigung:

14.1   Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Vertragsparteien sind jederzeit berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

14.2   Insbesondere bei unberechtigter Nutzung oder missbräuchlicher Verwendung der NUTZERDATEN ist nextbike jederzeit berechtigt, den Kunden zu sperren, ihm die weitere Benutzung der nextbikes zu untersagen und das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.

14.3  NUTZERDATEN die mehr als 12 Monate nicht genutzt wurden, werden automatisch inaktiv gesetzt und können telefonisch, schriftlich, per SMS oder Internet wieder aktiviert werden.

§ 15  Datenschutz

15.1   Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche widerrufliche Zustimmung, dass nextbike alle ihm im Rahmen dieses Vertragsabschlusses zugegangenen Daten welcher Art auch immer – automatisationsunterstützt bearbeiten und speichern darf.  nextbike verpflichtet sich dazu, die Daten ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 zu verwenden.

15.2   Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche, jederzeit widerrufliche Zustimmung, dass nextbike alle Vorgänge, die einen Kunden, ein Kundenkonto und die ent­sprech­enden Nutzerdaten betreffen, insbesondere Anrufe, zu Beweiszwecken aufzeichnen darf.. Die Auf­zeichnung wird zur Überprüfung der Richtigkeit der eingezogenen Rechnungsbeträge genutzt. Die gespeicherten Daten werden vor dem Zugriff nicht autorisierter Personen gesichert aufbewahrt.

15.3   nextbike ist berechtigt, an Behörden in erforderlichem Umfang Informationen über den Kunden, insbesondere die Anschrift, weiter­zugeben, sollte die Behörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens nachweisen.

15.4   Der Kunde kann diese Zustimmungserklärung jederzeit schriftlich widerrufen und gleichzeitig das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden.

§ 16 Sonstiges

16.1   Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Benutzungsvertrag ist Gerichtsstand Wiener Neustadt, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

16.2   Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Einzelabreden, die von diesen AGB abweichen, müssen schriftlich vereinbart werden.

16.3   Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Be­stimm­ungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

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